Geistheilungstherapie Attendorn

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Geistheilungstherapie nach Ralf Merten Usui- Reiki Reiki macht die Menschen liebevoller!
Die Reiki- Grade Hypnose- Ausbildung Karuna- Reiki
Wellnessmassagepraktiker- Ausbildung Dorn- Methode und Breuss- Massage
Wellness- und Entspannungstrainer Qualitätskriterien
Meditationslehrer- Ausbildung Surf- Vorschläge Rechtsgrundlagen
Preisliste und Termine Impressum
 

RA-MARIA®- Ausbildungen

Rechtsgrundlagen 

Massagen:

Es gibt in Deutschland für die Ausübung der Massage zwei von einander zu trennende Bereiche:

1. Der medizinische Massage- Bereich (Heil- Massagen):

Heil- Massagen dürfen nur von medizinisch ausgebildeten Masseuren/ Innen bzw. Physiotherapeuten, Heilpraktikern, Ärzten usw. ausgeführt werden.

2. Der Wellness- Kosmetische, bzw. der Gesund- Massage- Bereich:

Im Gesund- Massage- Bereich können sich Menschen, ohne Verschreibung eines Arztes von Massage- Praktikern/ Innen massieren lassen. Diese Wellnessmassagen gelten hier als Dienstleistungen, die von Personen erbracht werden können, die diese Wellnessmassage- Techniken erlernt haben.

Wenn sich Wellnessmassagen- Anbieter in Wort und Schrift an gesunde Menschen richten und durch das Massage- oder Entspannungsangebot die Selbstheilungskräfte des Empfangenden stimuliert werden, dürfen auch Laien, die einen entsprechenden Kurs besucht haben, dieses anbieten und durchführen.

 

Dorn- Methode und Breuss- Massage:

Die Dornmethode ist ein funktionserhaltendes, energieausgleichendes Rückenbalancing zur Prävention und Aktivierung der Selbstregulation und ersetzt nicht die Tätigkeiten eines Arztes oder Heilpraktikers!

Die Wirbelsäulenmethode nach Dorn und Breuß darf jeder Mensch erlernen und bei gesunden Menschen anwenden!

 

Hypnose, Meditationen, Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung nach Jacobson (PME):

Mit diesen Ausbildungen können Sie in Wellness- Centern, Hotels, Sportvereine, oder in sonstigen Institutionen-, oder in Ihren eigenen Räumen praktizieren.

Mit den Krankenkassen können Sie das allerdings nicht  abrechnen, außer- Sie haben ein psychologisches Studium absolviert.

 

Geistheilung und Reiki:

Am 02. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte eines Patienten aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. (AZ: 1 BvR 784/03)

Diese Selbständigkeiten sollten entweder als freiberufliche Tätigkeit oder als Gewerbe ordentlich angemeldet werden.

 

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